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1. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 26

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
ihm das Pallium x) und erteilte ihm die Vollmacht, so viele Bischfe zu weihen, als er fr ntig hielt. Unter den schon sehr zahlreichen Gemeinden fehlte noch ein inniger Zusammenhang und eine feste Ordnung in den kirchlichen Verhltnissen. Bonifazins reiste Hmklms' nach Rom, um den Rat des Papstes einzig holen. Zum Primasvon Deutschland ernannt, kehrte er dann durch Bayern, wo er die kirchliche Ordnung wieder herstellte und mehrere Bistmer (Salzburg, Mnchen-Freifing, Negensbvrg, Passau, Wrzburg, Eichstdt) grndete, zurck. Auch das brige Gebiet teilte er in genalt abgegrenzte Dizesen, die er nebst den alten Bistmern zu einem Erz-bistnme zusammenfate. Einen festen Wohnsitz hatte Bonifazins auch als Erzbischvs und Primas nicht; erst im hohen Alter whlte er auf Wuufch der Frauken Mainz zu seinem stndigen Aufenthaltsorte. 5. Seilt Tod. Mit unwiderstehlicher Gewalt zog es den bereits betagten Greis noch einmal zu den Friesen; das Werk, das er als Ing-ling begonnen hatte, wollte er am Abend seines Lebens zu Ende führen. Seinem Lieblingsschler Lullns bertrug er das Erzbistum und begleitet von 52 Gefhrten, fuhr der siebenzigjhrige Greis den Rhein hinunter zu den Friesen. Die Predigt des gottbegeisterten, greisen Bischofs hatte einen groen Erfolg; tglich strmten zahlreiche Neubekehrte herbei, um sich taufen zu lassen. Doch schon bald sollte der groe Apostel den Martertod erleiden. Als er am Morgen des Pfingstfestes im Jahre 754 eine Anzahl Christen erwartete, um ihnen die hl. Firmung zu spenden, strzte eine Schar heidnischer Friesen hervor. Bonifazins erhielt den Todesstreich und sank ent-seelt auf das Evaugeliumbnch, das er mit seinem Leibe deckte. Mit ihm fielen seine Gefhrten unter den Waffen der Heiden. Der Erzbischvs Lullus lie die Gebeine des geliebten Lehrers sammeln und unter groem Geprnge nack Fulda bringen, wo sie in einer Grust der Domkirche beigesetzt wurden. Die Kirche hat den glaubensmutigen Bischof unter die Heiligen versetzt. Bonifazins hat die begonnene C h r i st i a n i s i e r n n g d e r D e n t s ch e n zum Abschlu gebracht und als erster Erzbischof von Mainz die kirchliche Organisation im engen Anschlu an den rmischen Stuhl durchgefhrt. Sem gewaltiges Missionswerk hat dem Franken-reiche eine festere Grundlage gegeben; seine Bistums- und Kirchengrn- l) Das Pallium ist ein schmaler Streifen, der ringfrmig die Schultern umschliet und auf Brust und Rcken herabfllt.

2. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 185

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
- 185 2. Sorge fr Bhmen. Seinen stndigen Aufenthalt hatte Karl in Bhmen. Die Sorge fiir dieses Land nahm ihn so sehr in Anspruch, da der Kaiser Maximilian ihn wohl nicht ganz mit Unrecht Bhmens Vater, des Deutschen Reiches Erzstie svater" genannt hat. Er zog deutsche Ansiedler heran, grndete die Badeorte Karlsbad und Teplitz, hob den Wein- und Bergbau und frderte Handel und Verkehr. Prag nahm er zu seiner Residenz und schmckte die Stadt mit herrlichen Anlagen und prachtvollen Bauwerken, unter denen vor allen der Dom zu nennen ist. Prag wurde durch die Karl- oder Neu-stadt und die sogenannte Klein seite am linken Ufer der Moldau ver-grert. Im Jahre 1348 grndete Karl nach dem Muster der Universitten zu Paris und Bologna iu Prag die erste deutsche Universitt; sie entfaltete sich zu solcher Blte, da sie schon bald 7000 Studierende zhlte. 13. Die Goldene Vulle. Nach lngeren Verhandlungen der die Verfassung des Reiches auf mehreren Reichstagen erlie Karl Iv. im Jahre 1356 das Reichsgrundgesetz die Goldene Bulle". Der Name rhrt von der goldenen Kassel (bulla) her, die das zu dieser Urkunde gehrige Reichssiegel umschloes ist das erste umfassende Grundgesetz, das die Reichsverhltuisse zu ordnen snchte. Durch dieses Gesetz wurde der bisherige Brauch, die Kaiser zu whlen, sieben Reichsfrsten rechtlich zuerkannt. Der Kurfürst von Mainz hatte bei Erledigung des Thrones die Kurfrsten binnen drei Monaten zu einer Neuwahl zusammen zu rufen; bei der Wahl entschied die Stimmenmehrheit. /In Frankfurt a. M. sollte der König ge-whlt, in Aachen gekrnt werden.') ' In der Zwischenzeit hatten der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Sachsen als Reichsverweser die Reichsgeschfte zu führen. ' Die Kurfrsten muten als Sulen und Leuchter" des Reiches jedes Jahr einmal vom Kaiser zu einer Versammlung zusammengerufen werde, um mit ihm die Angelegenheiten des Reiches zu beraten. Die Kurluder waren unteilbar, und bic weltlichen Kurfrsten-tmer sollten sich nach dem Rechte der Erstgeburt vererben. Ihren .Inhabern wurden wichtige Hoheitsrechte (Regalien) zugesprochen, so das Recht, Bergwerke innerhalb ihrer Gebiete anzulegen, Mnzen mit ihrem Bilbuisse zu schlagen, Zlle zu erheben und bcit Juden Schutz zu gewhren. Ferner wnrde ihnen die ausschlieliche Gerichtsbarkeit J) Seit beut 16. Jahrhundert fanb auch die Krnung zu Fraukfurt statt.

3. Geschichte des preußischen Staates - S. 13

1900 - Münster i. W. : Schöningh
Zweiter Zeitraum. 1415—1701. „Hohenzollern. du wehrhaft' Haus, Wie weit hast du geschanet hinaus, Nah' und fern im Schwabenland Warst du vor allen Burgen bekannt. Wer dich jemals hat gesehen, Mag wohl bekennen und gestehen: Solch' ein Haus nicht funden ist, Als du bisher gewesen bist!" (Aus dem 14. Jahrh.) Die Hohenzollern als Kurfürsten von Brandenburg und seit 1618 auch als Herzöge von Preußen. I. Abschnitt. 1415-1618. Dir Hohemollern als Rursiiracn von Vrandcnburg. Friedrich I. 1415-1440. Wahlspruch: „Wer aus Gott vertraut. den verläßt er nicht." Herkunft. Nicht weit von der Stadt Hechingen erhebt sich in der schwäbischen Alp ein schön geformter Bergkegel, der Hohe Zollern, der in alten Urkunden bereits im 9. Jahrhundert genannt wird. Schon um jene Zeit stand auf dem Hohen Zollern eine feste Burg, und hier wohnten um die Mitte des elften Jahrhunderts die Grafen von Zollern, die Ahnen unseres erhabenen Herrscherhauses. Ein Sprößling dieses erlauchten Geschlechtes. Friedrich mit Namen, vermahlte sich gegen Ende des zwölften Jahrhunderts mit der Erbtochter des Burggrasen von Nürnberg und erhielt somit nicht bloß die reichen Familiengüter seiner Gemahlin, sondern er wurde infolgedessen auch vom Kaiser Heinrich Vi. mit der Bnrggrasenwnrde belehnt. Als Burggraf nannte er sich Friedrich I. Die Burggrasen verteidigten die neben einer Stadt liegende Burg mit ihren Burgmannen und waren cm Kaisers Stelle Richter und Kriegsherren. Obgleich die Burggrafschaft von Nürnberg nur die Städte Fürth, die Kadolzburg und einige Dörfer umfaßte — Nürnberg selber war Reichsstadt — so hatte der Burggraf in der Reichsburg zu Nürnberg den Vorsitz in dem kaiserlichen Landgerichte, dessen Gewalt sich übet Franken, Schwaben, Sachsen und Rheinland erstreckte. Die hohenzollernschen

4. Geschichte des preußischen Staates - S. 107

1900 - Münster i. W. : Schöningh
Freiherr vom und 511m Stein. V. Zwei Helfer in der Not. Zwei vaterlandsliebende, tüchtige Männer waren es besonders, die dein Könige in schwerer Zeit als treue Ratgeber helfend zur Seite standen. Als ersterer sei erwähnt: Freiherr vom und zum Stein. Er wurde am 25. Oktober 1757 zu Nassau an der Lahn geboren. Nachdem der talentvolle Jüngling seine Studien beendet hatte, widmete er sich dem Bergfache und trat in preußische Dienste. Bald zeichnete er sich so sehr aus, daß ihm bereits 1784 die Leitung der westfälischen Bergämter und die Beaufsichtigung des Fabrikwesens in der Mark übertragen wurde. Stein nahm seinen Wohnsitz zu Wetter a. d. Ruhr, und hier fühlte er sich so wohl, daß er • ’aste: "2u Wetter habe ich das Glück der Einsamkeit genossen ich hange an der schönen Gegend mit Liebe." Int vsahre 1788 zum Direktor der Kriegs- und Domänen-kammern zu Kleve und Hamm ernannt, nahm er seinen Wohnsitz in Hamm. Das größte Verdienst Steins in dieser Zeit war die Vollendung

5. Geschichte des preußischen Staates - S. 97

1900 - Münster i. W. : Schöningh
König Friedrich Wilhelm Iii. Lüneville (1801) das ganze linke Rheinufer. Die geschädigten Fürsten sollten diesseits des Rheins durch Säkularisation geistlicher Gebiete und Aushebung freier Reichsstädte entschädigt werden. Zu dem Ende trat in Regensburg eine eigene Vertretung (Deputation) der Regierungen zusammen. Nach dem Reichsdeputatioushaupt-schlusse vom Jahre 1803 erhielt Preußen die Bistümer Paderborn und Hildesheim ganz, den östlichen Teil des Bistums Münster nebst der Stadt Münster, ferner das Eichsfeld, die Stadt Erfurt und mehrere Abteien und Reichsstädte, im ganzen 9900 qkm für 2640 qkm, welche durch den Frieden von Basel verloren gegangen waren. Austerlitz und der Rheinbund. Zum Unglücke für Preußen gab es damals am Hofe zu Berlin eine franzosensreundliche Partei, an deren Spitze die Minister Haugwitz und Lombard standen. Von Brockmann, Geschichte des preußischen Staates. 7

6. Geschichte des preußischen Staates - S. 119

1900 - Münster i. W. : Schöningh
- 119 — Napoleon hatte zu Gunsten seines Sohnes abgedankt und suchte über Rochesort nach Amerika zu entfliehen. Er wurde aber vou deu Engländern gefangen genommen und uiit einer kleinen Schar treu gebliebener Freunde nach der Insel St. Helena verbannt, wo er 5. Mai 1821 sein thatenreiches Leben beschloß. Mit Bewilligung der englischen Regierung wurde im Jahre 1840 seine Asche nach Paris geholt und im Jnvalidendome beigesetzt. Der Wiener Kongreß. Das plötzliche Erscheinen Napoleons hatte die Verhandlungen in Wien zu einem schnellen Abschlüsse gebracht. Preußen blieb kleiner, als es 1806 gewesen war, obgleich es in den Befreiungskriegen Außerordentliches geleistet und zur Vertreibung Napoleons am meisten beigetragen hatte; was er aber ein Laud einbüßte, wurde an Deutschtum gewonnen; unter allen Staaten hatte Preußen jetzt die meisten Unterthanen deutscher Zuuge. a. Land erverteilnng. Von den ehemaligen polnischen Landesteilen wurde ihm wieder zugewiesen: die Provinz Posen und die Gebiete vou Danzig und Thorn; es erhielt ferner: Schwedisch-Vorpommern (für das au Dänemark überlassene Lanenbnrg), den nördlichen und westlichen Teil vom Königreich Sachsen, sowie bedeutende Gebiete in Westfalen und Rheinland. In den beiden letzteren Provinzen kamen als nenes Besitztum an Preußen: Jülich und Berg, die ehemaligen Kurstaaten Köln und Trier, die Städte Köln und Aachen, das Siegener Land, die westliche Hälfte des ehemaligen Bistums Münster, die Grafschaft Dortmund und das frühere Stift Corvei. Verzichteu mußte Preußen auf Ostfriesland, Lingen, Goslar und Hildesheim, die an Hauuvver kamen, und auf Ausbach und Bayreuth, die Bayern erhielt. b. Verfassung Deutschlands. An Stelle des ausgelösten deutschen Reiches trat der deutsche Bund, eine Verbindung aller deutschen Staateil') zur Erhaltung der üußereu und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unverletzlichkeit der einzelnen Bundesglieder. Alle Angelegenheiten des Bundes solltenans dem Bundestage zu Frankfurt a. M. unter dem Vorsitze Österreichs von den Bevollmächtigten aller Glieder beraten werden. Fürst Blücher, bvr ..Marschm Vorwärts". Gebhardt Lebrecht Blücher war im Jahre 1742 zu Rostock in Mecklenburg als Sohn eines Landedelmannes geboren Schon frühzeitig trat er als Freiwilliger in ein schwedisches Husarenregiment und kämpfte im Anfange des siebenjährigen Krieges mutig und keck gegen die Preußeu. Auf einem Streifznge durch Brandenburg wurde der allzu verwegene Reiter gefangen genommen und zu dem preußischen Oberst gebracht. Dieser saud Gefallen an dem frischen Wesen des jungen Husaren, und auf dessen Veranlassung trat Blücher in preußische Dienste. ’) Die Provinzen Preußen und Posen, weil früher nicht zum deutschen Reiche gehörend, waren ausgeschlossen.

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 309

1849 - Münster : Coppenrath
309 und mußten bei allen darin nicht vorgesehenen Fällen bei ihm anfragen. Den Provinzialen wurde auch die Befugniß einge- räumt, in allen streitigen Rechtsfällen, welche vor das Forum des Statthalters gehörten, von diesem an den Kaiser zu appel- liren. Daher war auch von nun an die Stimmung in den Provinzen im Allgemeinen eine sehr günstige;:). 5. Das Heerweesen-. Früher hob jeder Consul, wenn er in's Feld zog, erst ein Heer aus. Jetzt wurden stehende Heere eingeführt und größtcntheils an den Grenzen des Reichs, am Rhein, an der Donau, am Euphrat in festen Standlagern zum Schutze ausgestellt. Nach dem Lande, wo sie standen, wurden sie benannt, z. B. legiones Germanicae, Illyricae, Syriacae u. s. w. Aus solchen Standlagern (castra stativa) erhoben sich allmälig Festungen und Städte, wie Mainz (Moguntiacuin), Cöln (Colonia Agrippina), Augsburg (Augusta Vindelicorum), Pa stau (Castra Batavto, Negensburg (Regina castra) u. a. Das stehende Heer war seitdem vom Bürger scharf getrennt und durch Oberbefehl und Sold unbedingt an den Fürsten ge- knüpft. Die ganze besoldete Streitmacht zählte gegen 450,000 Mann, mit Einschluß der Mannschaft auf den Flotten, welche in dem Hafen von Misenum, Ravenna und Forum Julii (Fre- jus), aufgestellt waren und die Sicherheit der Meere überwach- ten. Der Soldat war zu zwölf bis sechzehn Dienstjahren ver- pflichtet und wurde bei seiner Entlassung nicht mehr durch Land- anweisung, sondern Geld belohnt/ 6. Das Finanzwesen erlitt durch diese Veränderungen eine wesentliche Reform. Neben der Staatskasse (aerarium), aus welcher der Senat die öffentlichen Ausgaben bestritt, und worein die Einkünfte der senatorischen Provinzen flössen, errich- tete er noch eine Krieg es lasse (aerarium militare), dessen Verwendung ausschließlich für das Heer bestimmt war, und eine Privatkasse des Kaisers (fiscus) als Inbegriff der dem Kaiser eigenthümlich zustehenden Einkünfte. Dem festgesetzten Tribute der Provinzen, den Einkünften aus den Staatslände- a) Neque illum rerum statum abnuebant, suspecto senatus populi- que imperio ob certamina potentium et avaritiam magistratuum, inva- lido legum auxilio, quae vi, ambitu, postremo avaritia turbabantur. Tac. annal, I. 2.

8. Geschichte des Mittelalters - S. 74

1872 - Münster : Coppenrath
74 Vorzgliche Sorgfalt verwandte er auf die Rechtspflege. Fr diese ernannte er angesehene, durch Alter und Erfahrung ausgezeichnete Männer, die den Namen Grafen, d. i. Graue, fhrten, weil das Alter bereits diese Farbe ihrem Haupte gegeben hatte. Diese Grafen hatten verschiedene Namen. Die, welche der einen Gau gesetzt waren, hieen Gaugrafen, der eine Burg, Burggrafen. Die Pfalz grasen waren der die kaiserlichen Schlsser gesetzt, denn Pfalz bedeutet Schlo. Die Markgrafen bewachten die Marken oder Grenzen. Dabei forschte er fleiig nach; ob seine Diener ihre Pflichten auch gehrig erfllten. Es wurden deshalb knigliche Sendboten angeordnet und von diesen je zwei, ein Geistlicher und ein Welt-licher, jhrlich in die ihnen zugewiesene Provinz geschickt. Diese hatten hier alles genau zu untersuchen, etwaige Klagen gegen Beamte auf einer Gemeindeversammlung entgegen zu nehmen und der den ganzen Zustand der Provinz an den König Bericht zu erstatten. Selbst die kleinen Angelegenheiten seines Hauses lie er nicht unbeachtet. Er durchsah mit der grten Geitatiig* feit die Rechnungen seiner Verwalter der Ausgabe und Ein-nhme. Wir haben noch eine Anweisung brig, welche er fr diese entworfen hat. Er bestimmte darin ganz genau, gleich einem erfahrenen Landwirthe, wie Butter, Kse, Hing und Wachs bereitet, wie Wein gekeltert, Bier gebrauet, wie viel Eier, wie viel Gnse, Enten und Hhner verkauft werden sollten. Eine beftimmte Residenz hatte Karl nicht. Er war bald hier, bald dort, am liebsten jedoch zu Aachen, Nymwegen und Ingelheim bei Mainz. Die warmen Bder zu Aachen, die schon die alten Rmer kannten, schtzte er vorzglich und lie sie sehr erweitern. Karl war ein cht deutscher Mann, von starkem Krperbau und schlanker Gestalt. Er hatte eine hohe klare Stirn und beraus groe lebendige Augen, die dein Freunde und Hlfe-bittenden freundlich, dem Feinde aber furchtbar leuchteten. In frher Jugend bte er nach Frankenart seine Krperkraft und i

9. Geschichte des Mittelalters - S. 324

1872 - Münster : Coppenrath
1 324 seinen Nebenlndern Mhren, Schlesien und der Lausitz war nicht in diese Kreisverfassung aufgenommen, da das Haus Oesterreich die unumschrnkte Herrschast dieser Lnder hatte. Auch Preußen und die Schweiz waren dem Reichskammergerichte nicht unterwor-fen. In jedem der zehn Kreise war ein Hauptmann mit einigen Rthen bestellt, um den Landfrieden zu berwachen und die Ur-theile des Kammergerichts zu vollstrecken. Sobald es nothwendig war, bot dieser auch jedesmal die bewaffnete Mannschaft, das so-genannte Kriegscontingent, auf. Durch diese und hnliche durch-greifende Maregeln wurde Ruhe und Ordnung dauerhaft begrn-det. Es verlor aber Deutschland durch diese Eintheilung in Kreise immer mehr an Einheit. In Frankreich hatte sich mit der Zeit alle Macht und Kraft der einzelnen Vlkerschaften um die Krone, als ihren einzigen Mittelpunkt, vereinigt; in Deutschland aber geschah seit der Regierung der frnkischen Kaiser, welche sich ihrer Macht zu unklug bedienten, gerade das Gegentheil. Die Glieder sonderten sich von Zeit zu Zeit mehr von ihrem Haupte ab, und der erste Fürst der Christeuheit wurde einer der allerschwchsten. Jeder Erz st ist Salzburg it. o. 3) Der schwbis ch e das von Friedrich Iv. zu einem Herzogthnin erhobene Wrteinberg, die Markgrafschaft Baden; die Frstenthnmer Hohenzollern, Siechtenftein, Frstenberg; die Bisthmer Eon-stanz und Augsburg; die Reichstdte lllut, Heilbronn, Reutlingen, Mein-fingen ii. a 4.) Der frnkische die Bisthmer Bamberg nrd Wrz-brg; die Markgrasschaft Ansbach und Bairenth; die Grafschaften Henne-berg, Erbach, Wertheim u. a.; die Reichstdte Nrnberg, Schweinfurt u.a. 5) Der flirrheinische oder nieberrheinische die Kur-Pfalz, die Erz-bisthmer Trier, Kol, Mainz; das Fiirsteutl,um Nassau und die Grafschaft Isenburg. 6) Der oberrheinische die Bisthmer Worms, Speyer, Straburg u. a.; das Herzgthum Pfalz-Zweibrcken nebst anderen zur Rheinpfalz gehrigen Besitzungen aus dem linken Rheinufer (z. B. Simmern); die Lanbgrafschastcn Hessen (Darmstadt und Kassel); Seulingen, Salm it. a ferner die Reichstdte Frankfurt, Wetzlar it. a. 7) Der n ieb crrhe in ischwestflisch e die Bisthmer Mnster, Osnabrck, Paderborn, die Abtei Corvey it. a.; die Herzogtmer Jlich, Cleve, Berg; die Grafschaften Oldenburg, Lippe, Waldeck u. a.; die Reichstdte Aachen, Dortmund und Kln. 8) Der oberf chfifche bic Knrfrstenthiner Sachsen imb Brandenburg; ferner Thringen, Schwarzburg, Reich, Anhalt, Mansfeld und das Herzogthnin Pommern. 9) Der niebevsschfische die Herzogtlnimer Braunschweig. Mecklenburg, Lanenbnrg, Holstein; die Reichstdte Lbeck, Gosla^ Magdeburg, Mhlhausen, Hamburg und Bremen. 10) Der bur-g u ii b i f ch e die Franche Comt6, die sterreichisch - spanischen Niederlande, Holland und Belgien.

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 25

1861 - Münster : Coppenrath
25 Schlesien und der Lausitz war nicht in diese Kreisverfassung ausgenommen, da das Haus Oesterreich die unumschränkte Herrschaft dieser Länder hatte. Auch Preußen und die Schweiz waren dem Neichskammergerichte nicht unterworfen. In jedem der zehn Kreise war ein Hauptmann mit einigen Räthen be- stellt, um den Landfrieden zu überwachen und die Urtheile des Kammergerichts zu vollstrecken. Sobald es nothwendig war, bot dieser auch jedesmal die bewaffnete Mannschaft, das so- genannte Kreiscontingent, auf. Durch diese und ähnliche durch- greifende Maßregeln wurde die Ruhe und Ordnung dauerhaft begründet. Es verlor aber Deutschland durch diese Eintheilung in Kreise immer mehr an Einheit. In Frankreich hatte sich rheinischen und schwäbischen Besitzungen der Habsburger. 2. Der bayerische das Herzogthum Bayern, die Oberpfalz, das Fürstenthum Neuburg, das Erzstift Salzburg u. a. 3. Der schwäbische das von Friedrich Iv. zu einem Hcrzogthum erhobene Würtemberg, die Mark- grafschast Baden; die Fürstenthümer Hohenzoilern, Liechtenstein, Fürstcn- berg; die Bisthümer Konstanz und Augsburg; die Reichsstädte Ulm, Hcilbronn, Reutlingen, Memmingen u. a. 4. Der fränkische die Bis- thümer Bamberg und Würzburg; die Markgrafschaft Ansbach und Baircuth; die Grafschaften Henneberg, Erbach, Wertheim u. a.; die Reichsstädte Nürnberg, Schweinfurt u. a. 5. Der kurrheinische oder nie der rheinische die Kur-Pfalz, die Erzbisthümer Trier, Köln, Mainz; das Fürstenthum Nassau und die Grafschaft Isenburg. 6. Der ober- rheinische die Bisthümer Worms, Speier, Straßburg u. a.; das Herzogthum Pfalz-Zweibrücken nebst anderen zur Rheinpfalz gehörigen Besitzungen auf dem linken Nhcinufer (z. B. Simmern); die Landgraf- schaften Hessen (Darmstadt und Kassel); Leiningen, Salm u. a., ferner die Reichsstädte Frankfurt, Wetzlar u. a. 7. Der niederrheinisch- westfäli sche die Bisthümer Münster, Osnabrück, Paderborn, die Abtei Corvay u. a.; die Herzogthümcr Jülich, Cleve, Berg; die Grafschaften Oldenburg, Lippe, Waldeck u. a.; die Reichsstädte Aachen, Dortmund und Köln. 8. Der ob er sächsische die Kurfürstentümer Sachsen und Brandenburg; ferner Thüringen, Schwarzburg, Neuß, Anhalt, Mansfeld und das Herzogthum Pommern. 9. Der ni edersächsifche die Her- zogtümer Braunschweig, Mecklenburg, Laucnburg, Holstein; die Reichs- städte Lübeck, Goslar, Magdeburg, Mühlhausen, Hamburg und Bremen. 10. Der b u r g u n d i sch e die österreichisch-spanischen Niederlande, Holland und Belgien.
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